Bankenrecht

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Wir beraten und vertreten Sie für Rechtsfragen des privaten Bankenrechts, wie

  • der Durchsetzung von Auskunftsrechten 
  • Vollmachten
  • Compliance- und GwG-Fragen
  • Kreditverträge und deren Besicherung
  • Anlageberatungsverträge
  • Vermögensverwaltungsverträge
  • Vorsorgemandate
  • Nachforschungen
  • Bauhandwerkerpfandrecht und Vorrecht der Bank